Damit Sie Ihr Tier verstehen

WESENSTEST


Gefährliche Hunde nach §3 und Hunde bestimmter Rassen müssen in der Öffentlichkeit angeleint geführt werden und darüber hinaus auch einen Maulkorb tragen. Von diesem generellen Maulkorb- und Leinenzwang können sie nur befreit werden, wenn sie eine spezielle Verhaltensprüfung, auch Wesenstest genannt, ablegen.

Für Hunde nach §10 bin ich, Dr. Anette Huhn berechtigt, diesen Wesenstest durchzuführen

Bitte vereinbaren Sie für den Wesenstest einen Termin.


Weitere Informationen:


Hundegesetz NRW

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