Für Ihr Wissen

SACHKUNDEPRÜFUNG


Nach dem Landeshundegesetz ( LHundG NRW ) vom 18.12.2002 dürfen

1. Hunde, die ausgewachsen größer als 40 cm ( Widerristhöhe ) oder schwerer als 20 kg sind ( § 11 )
2. Hunde bestimmter Rassen ( § 10 )
3. gefährliche Hunde und Hunde der Rassen Pitbull, American Stafford, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen ( § 3 )

nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Diese Fähigkeiten müssen in einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.

Vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie auch der Tierärztekammer Nordrhein sind wir dazu ermächtigt, Sachkundeprüfungen für Halter von Hunden nach Punkt 1 und 2 abzunehmen.

Die Sachkunde gilt übrigens als erwiesen für Personen, die bereits länger als drei Jahre einen großen Hund ( gemäß Punkt 1 ) halten. In diesem Fall genügt eine so genannte Halterbescheinigung, die auch vom Tierarzt ausgestellt werden kann.


Mit einem Klick auf die untenstehenden Buttons finden Sie Texte des Ordnungsamtes als PDF, die Ihnen helfen sollen, die richtigen Anmeldeformalitäten für Ihren Hund auszuwählen. Sie können die Texte auch gerne herunterladen.


HundeeinstufungLandeshundegesetz

Für Ihre Vorbereitung finden Sie hier die entsprechenden Fragen und Antworten für die Sachkundeprüfung:


Sachkundeprüfung große Hunde §11Sachkundeprüfung Hunde bestimmer Rassen §10

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